Mo, 03.04.2023 | Holzpellets

Vorteile gegenüber BEG-Zuschuss

20 Prozent Förderung über die Steuererklärung sichern

Sparschwein auf Holzpellets, Quelle: DEPI

An einer Pelletheizung interessierte Hausbesitzer, können anstelle der direkten staatlichen Förderung auch eine Steuerförderung für Maßnahmen für den Heizungstausch in Anspruch nehmen. Der Fördersatz in Höhe von 20 Prozent wird, aufgeteilt auf drei Jahre, nachträglich als Nachlass auf die zu zahlende Steuerschuld gewährt. Im Vergleich zur Förderung über die BEG Einzelmaßnahmen, gilt für die Steuerförderung:

  • Es besteht keine Kombinationspflicht mit einer Wärmepumpe oder Solarthermieanlage,
  • die Höhe der Fördersumme fällt teilweise höher aus als in der BEG
  • und der Antrag kann während oder nach der Modernisierung gestellt werden.

Das Deutsche Pelletinstitut informiert mit verschiedenen Materialien über die aktuellen Fördermöglichkeiten für den Einbau einer Pelletheizung.

Zusätzlich dazu liefert das Bundesministerium der Finanzen weitere Informationen.

Foto- und Textquelle: Deutsches Pelletinstitut GmbH

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