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Hinweisgebersystem

Die Wahrung von Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien steht bei EDi an erster Stelle. Nur durch rechtmäßiges und ethisches Verhalten können wir die Sicherheit unseres Unternehmens, unserer Mitarbeitenden und unserer Geschäftspartner gewährleisten. Das Hinweisgebersystem erfasst konkrete Hinweise von Personen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden.

So geben Sie einen Hinweis

Es erfordert die Aufmerksamkeit und Bereitschaft aller Beteiligten, Regelverstöße innerhalb unseres Unternehmens zu melden. Wenn konkrete Informationen vorliegen, können diese Meldungen vertraulich über das Hinweisgebersystem getätigt werden. Dies bezieht sich z.B. auf Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex, das Kartellrecht, Korruption, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing.

Mit dem Ziel, den größtmöglichen Schutz für die Hinweisgebenden und Betroffenen zu gewährleisten, haben wir dazu einen externen Ombudsmann beauftragt. Bitte wenden Sie sich bei Verdachtsfällen nach dem HinSchG vertrauensvoll an die Kanzlei am Weinberg von Rechtsanwalt Nils Lippert.

Neben unseren Beschäftigten können selbstverständlich auch Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Dritte Hinweise abgeben.

So formulieren Sie einen Hinweis

Es ist wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist und auch von unbeteiligten Personen verstanden werden kann. Hilfreich ist es, wenn Sie bei der Abgabe einer Meldung die folgenden Fragen beantworten:

  • Betroffene Person(en): Wen betrifft der Vorfall? Wer ist beteiligt?
  • Geschehenes Ereignis: Was hat sich zugetragen? Beschreibung des Vorfalls.
  • Zeitpunkt des Vorfalls: Wann hat sich das Ereignis ereignet?
  • Häufigkeit: Wie oft ist der Vorfall aufgetreten?
  • Ort des Geschehens: Wo hat sich der Vorfall zugetragen?

Jetzt einen Hinweis geben

Bitte wenden Sie sich bei Verdachtsfällen nach dem HinSchG vertrauensvoll an die Kanzlei am Weinberg von Rechtsanwalt Nils Lippert.