07.05.2023 | EDi-News

Härtefallhilfen für pelletnutzende Privatpersonen starten im Mai

Staatliche Hilfen für Öl- und Pelletheizer

Heizöl-Lieferung

Ab 8. Mai können Privathaushalte in Baden-Württemberg Härtefallhilfen für „nicht leitungsbundene Energieträger“ beantragen.

Ab 8. Mai können Nutzerinnen und Nutzer sogenannter „nicht leitungsgebundener Energieträger“ in Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung für die stark gestiegenen Energiepreise beantragen. Privathaushalte, die also beispielsweise mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen, können ab diesem Tag online einen Antrag auf staatliche Unterstützung für das vergangene Jahr stellen.

Voraussetzung für die Gewährung der Härtefallhilfe ist, dass die Antragsteller mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, -hackschnitzeln, -briketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks heizen und zwischen 01.01. und 01.12.2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten nachweisen können.

Wer vor Antragstellung schon prüfen möchte, ob und in welchem Umfang mit einem Zuschuss zu rechnen ist, kann dazu den Online-Rechner der Finanzbehörde Hamburg nutzen. Häufige Fragen und Antworten zum Thema Härtefallhilfen für Privathaushalte findet man auf der Website des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg.

Online-Antrag: Härtefallhilfe

Hier geht’s zum Antrag der Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger:

Informationsblatt Härtefallhilfen für Privathaushalte bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern
Informationsblatt

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu den Härtefallhilfen als PDF.

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