27.12.2022 | HVO

Für öffentliche Auftraggeber:

Neste MY/HVO 100 ausdrücklich per Gesetz als Kraftstoff zugelassen

Dieseltank mit Freigabe-Aufklebern für Diesel B7 und HVO XTL.

Fast alle Nutzfahrzeug-Hersteller haben Dieselkraftstoffe nach DIN EN 15940, als auch Neste MY für ihre Motoren freigegeben, so dass der Kraftstoff als Erfüllungsoption für das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz genutzt werden kann, wie man hier am Tankaufkleber sieht.

Die Nutzung von HVO 100 beziehungsweise der vom finnischen Unternehmen Neste vertriebene HVO-Kraftstoff Neste MY ist seit dem 15. Juni 2021 in Deutschland nach dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz offiziell erlaubt. Soweit die gute Nachricht. Die Sache hat allerdings einen Haken: Diese uneingeschränkte Erlaubnis gilt vorerst generell nur für Behörden bzw. von den Behörden beauftragte Unternehmen, denn alle anderen interessierten Nutzer können Neste MY nur für betriebsinterne Test- und Erprobungszwecke nutzen, da die meisten der PKW- und Nutzfahrzeughersteller diesen Kraftstoff, der bis zu 90 % CO2 einspart, längst freigegeben haben.

HVO/Neste MY als Erfüllungsoption

Aber zurück zum Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz. Die HVO-Regelung des Gesetzes gilt ausschließlich für die Neubeschaffung von Behördenfahrzeugen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe und solchen Fahrzeugen, die von Unternehmern im Auftrag der Behörden (Sektorenunternehmer, Anm. d. Red.) eingesetzt werden. Sie will die öffentlichen Auftraggeber in die Möglichkeit versetzen, beim Nichtvorliegen der infrastrukturellen Möglichkeiten, insbesondere der Schaffung von geeigneten Ladestationen, entsprechenden Hochvolt-Servicestationen und einer vor möglichen Brandgefahren der E-Mobilität gesicherten Unterstellmöglichkeit trotzdem einen Weg zu umweltfreundlicher Mobilität zu verschaffen.

Bundesministerium lässt HVO ausdrücklich zu

Hierzu heißt es in den Erläuterungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr BMDV:

„Damit schwere Nutzfahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, im Sinne des Gesetzes als sauber gelten und damit auf die Beschaffungsquote angerechnet werden können, sind die im Folgenden dargelegten Voraussetzungen von § 2 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG einzuhalten:

  • Es handelt sich um einen Kraftstoff im Sinne von Artikel 2 Nr. 1 und 2 der Richtlinie 2014/94/EU (sog. AFID). Der Kraftstoff erfüllt die Anforderungen der 10. BImSchV.
  • In § 2 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG ist auch synthetischer Kraftstoff der DIN EN 15940, Ausgabe Oktober 2019 (wie Neste MY, Anm. d. Red.), als weitere Erfüllungsoption zugelassen, soweit er die weiteren Voraussetzungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz erfüllt. Das Inverkehrbringen von paraffinischem Dieselkraftstoff als Reinkraftstoff ist nach der 10. BImSchV grundsätzlich nicht zugelassen (bis auf Fälle des § 16, 10. BImSchV, Anm. d. Red.). Um der Option der Nutzung paraffinischer Dieselkraftstoffe als Reinkraftstoffe im Rahmen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz Rechnung zu tragen, können die vom Gesetz verpflichteten Auftraggeber diesen Kraftstoff aus Sicht der Bundesregierung in entsprechender Anwendung von § 16 Absatz 2 der 10. BImSchV gesonderte Ausnahmebewilligung betriebsintern verwenden. Auf einen Forschungs- und Erprobungszweck kommt es im Zusammenhang mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz nicht an. Für den Vollzug des Immissionsschutzrechts sind die Länder zuständig.
  • Ferner gelten die weiteren Anforderungen von § 2 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG, wonach die Kraftstoffe nicht mit konventionellen fossilen Kraftstoffen vermischt werden dürfen. Kraftstoffe der DIN EN 15940 dürfen nicht aus Rohstoffen mit einem hohen Risiko indirekter Landnutzungsänderungen erzeugt worden sein. Insbesondere Palmöl gilt nach der Delegierten Verordnung (EU) 2019/807 der Kommission vom 19. März 20219 als Rohstoff mit hohem Risiko für indirekte Landnutzungsänderung.“

 

HVO-Spezifikationen schriftlich zusichern lassen

Aber Achtung: Neste MY entspricht vollinhaltlich diesen Vorgaben. Behörden, die HVO-Kraftstoffe anderer Hersteller oder unter anderer Bezeichnung verwenden, sollten sich schriftlich zusichern lassen, dass ihr Kraftstoff den Spezifikationen nach DIN EN 15940 entspricht und frei von Palmöl ist.

Jetzt auf HVO/Neste MY umstellen

Sollten Behörden, die jetzt Dienstleistungsaufträge erteilen, bereits die Nutzung von HVO berücksichtigen? Die eindeutige Antwort darauf lautet: Ja! Denn hier kommt es nicht auf die Beschaffung von Fahrzeugen, sondern auf den Einkauf der Dienstleistung an. Beim BMDV heißt das explitzit:  „§ 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG knüpft wie bei der Beschaffung von Neufahrzeugen (Kauf, Leasing, Anmietung) an den Beschaffungsvorgang für die Dienstleistung an. Maßgeblich ist die Zahl der Straßenfahrzeuge, die für die Erbringung dieser Dienstleistung im Rahmen eines neuen Dienstleistungsauftrags (Auftragsbekanntmachung bzw. Aufruf zum Wettbewerb nach dem 02.08.2021) genutzt werden sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Dienstleister Neufahrzeuge erwirbt oder bestehende Fahrzeuge nutzt.“

Die Tabelle zur Nutzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, veröffentlicht vom BMDV. (Quelle: erstellt nach der Vorlage des BMDV)

Jetzt für Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz auf HVO umstellen

Im Klartext: Entsprechende Behörden und Institutionen, die unter das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz fallen, sollten bei künftigen Auftragserteilungen darauf achten, dass die beauftragten Unternehmen, beispielsweise im ÖPNV, auch HVO bzw. Neste MY als Erfüllungsoption des Gesetzes verwenden, um es später anrechnen zu können.

Beratung für HVO/Neste MY anfragen

Für Fragen zu diesem Thema stehen die Experten der EDi Energie-Direkt GmbH den zuständigen Behördenmitarbeitern jederzeit zu Verfügung. Insbesondere in der praktischen Umsetzung der Nutzung von HVO als Erfüllungsoption des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes können die Experten bei diesem schwierigen Thema wertvolle Hilfestellung leisten.

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